Internet ohne Cat Content? Undenkbar!

Es passt daher perfekt, dass Cat Content, in Form der im Kryptospace legendären Cryptokitties (virtuelle Katzen in Cartoonform aus dem gleichnamigen Spiel auf der Ethereum Blockchain, die man sammeln und tauschen kann) aus dem Jahr 2017 einen Meilenstein in der Entwicklung und Adaption der „Non Fungible Tokens“ (kurz: NFT) darstellt. Doch mittlerweile tummeln sich im NFT-Markt längst nicht mehr nur Liebhaber virtueller Katzen, denn auch etablierte Auktionshäuser wie z.B. Christies haben den Wert der NFTs erkannt. Der gesamte Markt hat sich, nicht zuletzt durch Hype in 2020, in der Zwischenzeit zu einem Millionenmarkt entwickelt. Tendenz: wachsend.    

Was sind „Non Fungible Tokens“?

Als „Non Fungible Tokens“ (NFTs) werden kryptographische Token bezeichnet, die durch eine Blockchain erzeugt werden und einzigartig sind. Der Terminus „Fungibilität“ bedeutet Austauschbarkeit und entstammt der Wirtschaft und dem Finanzwesen. Ein 100 Euro Schein kann beispielsweise durch zehn 10 Euro Scheine oder einen anderen 100 Euro Schein ausgetauscht werden, ohne dass dieser Vorgang eine Auswirkung auf den Wert hat. Nicht „fungible“ Werte, weisen diese Charakteristik aufgrund ihrer Einzigartigkeit nicht auf. Sie können zwar kopiert werden, aber nicht ausgetauscht.  

Exkurs Blockchain: Eine (dezentrale) Blockchain ist vergleichbar mit einem globalen öffentlich einsehbaren digitalen Grundbuch, das aufgrund der Dezentralität manipulationssicher ist und jedem Menschen auf der Welt, der über einen Internetzugang verfügt, die Interaktion und Kontrolle ermöglicht. Daten und Informationen werden dabei in Blöcken zusammengefasst und diese Blöcke werden kontinuierlich mittels kryptografischen Verfahren an die bereits bestehende Blockkette angehängt. Die Besonderheit: jeder Block enthält dabei den kryptographisch sicheren Hash des vorhergehenden Blocks, einen Zeitstempel und Transaktionsdaten. Das macht die Technologie manipulationssicher, denn wollte jemand einen Block nachträglich ändern, müsste der Hash in allen vorherigen Blöcken geändert werden, da die Netzwerkteilnehmer eine Abweichung des Hash-Codes umgehend bemerken würden. Die Decodierung aller vorherigen Hashs ist nach dem derzeitigen technischen Stand selbst mit Quantencomputertechnik nicht möglich. Auch mit fortschreitender technischer Entwicklung ist eine Entschlüsselung in einigen Jahren unwahrscheinlich, da auch die Blockchaintechnologie fortlaufend weiterentwickelt und an technische Neuerungen angepasst wird. Sie selbst ist der technische Fortschritt.

Neben dezentralen Blockchains existieren aber auch zentralisierte Blockchains, hinter denen regelmäßige eine zentrale Entität (z.B. eine Institution) steht. Diese Entität verfügt regelmäßig über einen Ansprechpartner und kann die eigene Blockchain selbst oder durch Druck Dritter (z.B. Staaten) beeinflussen. Das ist bei einer dezentralen Blockchain nicht möglich, da mithin nicht einmal ein Ansprechpartner besteht.  

Was kann ein NFT sein?

Die Bandbreite der NFTs ist endlos, da so ziemlich jedes Asset oder jeder Gegenstand tokenisiert werden kann.

  • Kunstwerke
  • Musik
  • Videos, GIFs und Bilder
  • Twitter-Tweets
  • virtuelle Grundstücke
  • Memes (wie z.B. die Nyan Cat, die kürzlich für 600.000 Dollar als NFT verkauft wurde)

Der Anwendungsbereich von NFT ist jedoch nicht auf digitale Inhalte beschränkt. Vielmehr können auch Informationen, Berechtigungen und Authentifizierungen als NFT gespeichert werden. Durch diese Funktion können NFTs prinzipiell als Nachweiszertifikat für jeden Vermögenswert dienen.

Die Einzigartigkeit des NFT, verbunden mit der Fälschungssicherheit der Blockchain-Technologie, offenbart den Mehrwert und eröffnet eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten.

  • tokenisierte Immobilien und Grundstücke (oder Anteile daran)
  • individuelle Eintrittskarten
  • Identitätsnachweise (z.B. Reisepass)
  • Ausbildungsnachweise (Zeugnisse, Zertifikate)

Selbstverständlich entfällt damit zukünftig nicht das Original, die Idee ist vielmehr, die Inhaberschaft an dem jeweiligen NFT mit der Inhaberschaft an dem jeweiligen Gegenstand zu synchronisieren.

Handelt es sich bei NFTs um Kryptowährungen?

Jein. Der Begriff Kryptowährung ist prinzipiell etwas irreführend, da hierunter umgangssprachlich sämtliche Kryptoassets verstanden werden. Bei vielen Projekten handelt es sich jedoch nicht um eine Währung an sich (zur Vertiefung: „Tokenarten und die Besteuerung von Security Token“). So auch bei NFTs. Sie sind technisch zwar Kryptowährungen gleichgestellt und sind auch an die jeweiligen Blockchains gebunden (die meisten liegen z.B. auf der Ethereum Blockchain), entgegen einer Kryptowährung stellen sie jedoch ein nicht austauschbares Unikat dar. Man kann beispielsweise mehrfach 0,00025 BTC oder 0,1 ETH auf verschiedenen Wallets besitzen, die allesamt den gleichen FIAT-Wert haben, nicht jedoch 0,00025 „Mona Lisa“, da die meisten NFTs lediglich eine Einheit verkörpern; sozusagen eine Einheit „Mona Lisa“. Rein technisch gesehen ist ein Bitcoin zwar auch einzigartig, jedoch (im Gegensatz zu einem NFT) gegen einen anderen Bitcoin ohne Wertverlust austauschbar.

Das hergestellte NFT ist nicht austauschbar, liegt auf der Blockchain und nutzt damit die Infrastruktur, da sie dezentral, global öffentlich einsehbar, fälschungssicher und damit nicht manipulierbar ist.

NFTs dienen damit nicht als Zahlungsmittel, sondern stellen fälschungssichere Unikate (wie z.B. Kunstwerke) dar.

Wie entsteht ein NFT?

Die technische Herstellung eines NFT erfolgt durch „Minting“ (Erzeugung) auf einer entsprechenden Blockchain (z.B. Ethereum oder THETA); analog Kryptowährungen. Im Gegensatz zu Kryptowährung fehlt dem Non Fungible Token aber die Austauschbarkeit, er ist eben nicht fungibel.

Bei einem digitalen Werk (beispielsweise einem Bild oder einem GIF) bilden das Werk und der NFT eine untrennbare Einheit, die nach dem Mintingprozess für die Ewigkeit in dieser Form mit ihrem einzigartigen Hash auf der entsprechenden Blockchain verankert ist. Wird ein physischer Gegenstand (z.B. ein Gemälde) als NFT geminted, kann man sich den Prozess als digitale Signatur dieses Gegenstandes auf der entsprechenden Blockchain vorstellen. Neben dem physischen Original existiert fortan zusätzlich ein digitaler Inhaberschaftsnachweis.

Ein Künstler kann beispielsweise sein Werk als NFT „minten“ und dieses als NFT im Anschluss veräußern. Der Käufer wird in der Folge Inhaber eines eigentumsähnlichen Rechts und in den meisten Fallkonstellationen auch Besitzer des NFT, nicht jedoch dessen Urheber (eigentumsrechtliche Detailfragen seien an dieser Stelle der juristischen Fachliteratur vorbehalten). Aufgrund der Ausgestaltung der Blockchaintechnologie kann er einen vertrauenswürdigen Nachweis erbringen, dass er nach Erwerb des NFT der alleinige Inhaber des Originalwerks ist.

Welche Vorteile bietet ein NFT?

NFTs lösen ein zentrales Problem der Kreativbranche: Werke von Künstlern können mittels NFTs zukünftig auch digital, also im Internet, geschützt und vermarktet werden. Neu ist dabei nicht die Möglichkeit des Internethandels digitaler Kunstwerke, sondern die Möglichkeit der Verifizierung der Originalität eines Werks. Eine Kopie wird man immer irgendwo bekommen, aber das Original hat nur derjenige, der das NFT besitzt. Das NFT fungiert sozusagen als digitales fälschungssicheres Echtheitszertifikat.  

Da auch Informationen Bestandteil eines NFT werden können, sind nahezu unbegrenzte Gestaltung denkbar. Beispielsweise könnte der Urheber des tokenisierten Kunstwerks im NFT festlegen, dass er an jedem Weiterverkauf des Originals beteiligt wird, oder dass eine genau festgelegte Anzahl an Lizenzen (Nutzung, Kommerzialisierung, etc.) herausgegeben wird.

Wie wird der Wert ermittelt?

Ganz simple Marktwirtschaft: durch Angebot und Nachfrage.

Der Markt entscheidet somit den Preis.

Für den einen ist eine Briefmarke ein buntes Stück Papier, mit dem man einen Postversand tätigt, für einen Sammler mitunter jedoch etwas, wonach er sein Leben lang gesucht hat.

Wie erkenne ich eine digitale Kopie?

Nahezu jedes digitale Medium (Bilder, Videos, Texte, etc.) ist kopierbar, oftmals sogar kostenlos. Ein NFT verschafft dem Inhaber jedoch ein eigentumsähnliches Recht an einem Werk. Dieser Nachweis ist ein Unikat und kann nicht vervielfältigt werden. Es gibt nur ein Original und dieses kann mittels Blockchain fälschungssicher immer als das Original identifiziert werden. Der Rest ist damit lediglich eine Kopie des Originals.

Rechtliche Einordnung von NFTs

Die rechtliche Einordnung von NFTs ist kompliziert und noch nicht abschließend geklärt, da das deutsche Recht  – entgegen den rechtlichen Regelungen vieler anderer Länder – u.a. zwischen Schuldrecht und Sachenrecht differenziert. 

Wird die Mona Lisa als Kunstwerk auf der ETH Blockchain als NFT geminted, bestehen fortan einerseits das physische Werk und das NFT, welches die Inhaberschaft dokumentiert. Wird das NFT anschließend veräußert, lassen sich bereits bei der rechtlichen Verknüpfung beider Bestandteile juristische Probleme erahnen, denen sich anschließend Unklarheiten hinsichtlich des Auseinanderfallens von schuldrechtlichem und dinglichem Recht anschließen.  

Urheberrechtlich ist eine technische Verknüpfung zwischen Kunstwerk und NFT, als digitaler Echtheitsnachweis der Urheberschaft, denkbar. Der NFT repräsentiert dabei den eigentlichen Vermögenswert und dokumentiert die Inhaberschaft. Die Urheberschaft liegt nach deutschem Recht regelmäßig beim Künstler, der das Werk erschaffen hat. Diese Urheberschaft kann nicht übertragen werden – auch nicht mittels NFT. Der Urheber kann Lizenzen (zur Nutzung oder Kommerzialisierung) an dem Werk erteilen. Kommt es zur Veräußerung des NFT, wird lediglich die digitale Signatur des Originals veräußert, nicht jedoch die Urheberschaft als solche.

Da auch Dritte fremde künstlerische Werke als NFT tokenisieren können, wird zukünftig auch die Frage der rechtlichen Einordnung eines derartigen Vorfalls zu klären sein.

Ausblick

NFTs und die Blockchaintechnologie im Ganzen sind keine Modeerscheinung, die wieder verschwinden wird. Die Anwendungsbereiche werden weiter wachsen und Einkehr in viele Lebensbereiche erhalten, da sie besser als die bestehenden Systeme sind und einen enormen Mehrwert für die Gesellschaft liefern.

Der zentrale Vorteil kann dabei in einem Wort zusammengefasst werden: Vertrauen

Das Vertrauen wird durch die Blockchaintechnologie geschaffen und neu definiert – sie stellt die nächste technische Revolution dar. Die Adoption schreitet sukzessive voran und bahnt sich langsam den Weg in den Alltag. NFTs sind dabei lediglich ein kleiner Teilbereich, der jedoch den enormen Mehrwert bereits erahnen lässt. 

Steuerrechtliche Würdigung

Eine erste steuerrechtliche Darstellung haben wir in einem gesonderten Artikel verfasst, den wir an dieser Stelle zur weiterführenden Lektüre empfehlen: „Non Fungible Token (NFT) und Steuern“.

Ihr Ansprechpartner:
All-In-One Consulting
Kettenstraße 11, 99084 Erfurt

  • Martin Rudolph, M.A. Staatswissenschaftler, Junior Tax Consultant, Berater für Kryptowährungen und Blockchain (Inhaber)

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