Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer und wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Die Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen und die Berechnung wird durch den Steuertarif geregelt. Die zentrale (jedoch nicht alleinige) Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen durch diverse Regelungen wie z.B. Pauschbeträge, Freibeträge, Freigrenzen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt.
Das Einkommensteuergesetz kennt 7 verschiedene Einkunftsarten:
Einkünfte aus Land- und Fortswirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalerträgen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte.
Mit einem Anteil von mehr als einem Drittel aller Steuereinnahmen ist die Einkommensteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.