Die Umsatzsteuer ist hauptsächlich (jedoch nicht alleinig) im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt und wird den Gemeinschafts-, Verbrauchs- und Verkehrssteuern zugeordnet. Grundsätzlich belastet sie den gesamten privaten und öffentlichen Verbrauch und wird vom Unternehmer erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Sie wird auf Lieferungen (z. B. Waren) und sonstige Leistungen (z. B. Dienstleistungen) erhoben. In Deutschland existiert ein ermäßigter Steuersatz i.H.v. 7 Prozent und der reguläre Steuersatz i.H.v. 19 Prozent. Die Bemessungsrundlage der Umsatzsteuer ist dabei das für die Lieferung oder Leistung vereinnahmte Entgelt.
Bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärzte) und Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG sind jedoch von der Umsatzsteuer ausgenommen.
Der Terminus Umsatzsteuer wird im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit dem Begriff Mehrwertsteuer verwendet.
Die Umsatzsteuer gilt als die wichtigste staatliche Einnahmequelle.