Ein Bescheid ist eine in der Regel schriftliche Form eines Verwaltungsaktes. Der formelle Aufbau eines Bescheids besteht aus Rubrum, Tenor, Gründe und Rechtsbehelfsbelehrung.
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Ein Bescheid ist eine in der Regel schriftliche Form eines Verwaltungsaktes. Der formelle Aufbau eines Bescheids besteht aus Rubrum, Tenor, Gründe und Rechtsbehelfsbelehrung.