Ein Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt der Finanzverwaltung welcher zur Festsetzung einer Steuer oder Abgabe erlassen wird. Formell betrachtet und vorbehaltlich gesonderter Bestimmungen, muss ein Steuerbescheid gemäß § 157 AO schriftlich oder elektronisch ergehen, zudem die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet. Wie bei einem Verwaltungsakt üblich muss der Steuerbescheid abschließend eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.