Die Ereignisse der letzten Wochen werden vermutlich den Alltag der meisten Menschen auf den Kopf gestellt haben. Die Bundesregierung und die Länder haben in der Zwischenzeit eine Vielzahl an Maßnahmen und Projekten in die Wege geleitet, die Privatpersonen und Unternehmen in dieser wirtschaftlichen Krise helfen sollen. Wir haben Ihnen nachstehend eine kurze Übersicht der aus unserer Sicht wichtigsten Hilfsmaßnahmen zusammengestellt.

1. Soforthilfeprogramm Corona 2020

Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss der Bundesländer (u.a. des Freistaats Thüringen), der gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter ausgezahlt wird. Nahezu identische Programme wurden auch von anderen Bundesländern wie z.B. Bayern aufgesetzt und sind ebenfalls bereits verfügbar.

Die Hilfsprogramme sehen derzeit folgende Zuschüsse vor:

Anzahl MitarbeiterMaximaler Zuschuss
1 bis 5 5.000 EUR
6 bis 10 10.000 EUR
11 bis 25 20.000 EUR
26 bis 50 30.000 EUR

Das Programm ist in Thüringen seit dem 23.03.2020 verfügbar und erfasst auch kleine Unternehmen und Solo-Selbständige. Da es sich um einen Zuschuss handelt, muss dieser beim Vorliegen der Voraussetzungen NICHT zurückgezahlt werden (auch wenn er nicht vollständig aufgebraucht werden sollte – dann erfolgt eine Versteuerung als Gewinn). Dem Antrag ist eine eidesstattliche Versicherung beigefügt, mit der man versichern muss, dass man aufgrund der Coronapandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist (z.B. Schließungen, Wegfall der Umsätze, etc.).

Alle Formulare rund um den Antrag finden Sie u.a. auf dem nachstehenden Link zur Seite der Thüringer Aufbaubank. Gern unterstützen wir Sie dabei.

https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020

Zum Ende der Woche soll zudem ein ähnliches Programm des Bundes zur Verfügung gestellt werden, welches mit denen der Länder kombinierbar ist.  

2. Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen, Stundung von Steuern und Verzicht/Erstattung der Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer (1/11)

Um die Liquidität der Unternehmen aufrecht zu erhalten besteht derzeit die Möglichkeit Steuervorauszahlungen herabzusetzen oder zu stunden. Nach Auskunft des Thüringer Finanzministeriums vom 23.03.2020 ist es zudem möglich, auf die Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer (1/11) zu verzichten oder sich diese erstatten zu lassen. Hierfür sind entsprechende Anträge bei Ihrem zuständigen Finanzamt erforderlich. Hinsichtlich dieser Fragen steht Ihnen die Steuer- & Wirtschaftskanzlei Kuhlmann mit Rat und Tat zur Verfügung.

3. Beantragung von Kurzarbeitergeld

Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Kurzarbeitergeld wurden vereinfacht. Zudem soll die Übernahme der Sozialversicherungskosten erfolgen. Die Lohnabteilung der Steuer- & Wirtschaftskanzlei Kuhlmann unterstützt Sie bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld.

4. Darlehensbasierte Hilfsprogramme

Neben dem unter Punkt 1 genannten Zuschuss existieren auch zahlreiche darlehensbasierte Soforthilfen, welche zum Teil zinslos zur Verfügung gestellt werden (siehe Grafik unten). Sollten die Zuschüsse für die Beseitigung der wirtschaftlichen Schieflage nicht genügen, beraten wir Sie auch gern zu diesen Programmen.

Quelle: Thüringer Aufbaubank, https://aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen/Liquiditaetshilfen-und-Risikoentlastung
(Stand: 20.03.2020)

Eine umfassende Übersicht einiger Hilfsprogramme (mit zahlreichen weiteren und weiterführenden Erläuterungen) finden Sie unter dem nachstehenden Link:

https://www.stbverband-thueringen.de/steuerberaterverband/corona-epidemie-unterstuetzung/

5. Rechtliche Fragestellungen

Vor allem im Bereich des Arbeitsrechts haben sich aufgrund der Pandemie zahlreiche Fragestellungen ergeben. Oft herrscht Unklarheit, ob ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Quarantäne, im Krankheitsfall oder bei der Betreuung der Kinder besteht und was der Arbeitnehmer für Rechte besitzt um seine eigene Gesundheit und die der Kollegen zu schützen. Rechtsanwalt Michael Geiling (u.a. Anwalt für Arbeitsrecht) beantwortet Ihnen diese Fragen gern und hat bereits einige davon bereits in unserer „Anwaltinformatiert-Corona-Beitragsreihe“ in einem Kurzartikel erläutert.

Auch im Mietrecht stehen viele Mieter beispielsweise vor der Frage, ob der Vermieter bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit des Mieters fristlos kündigen darf. Die Bundesregierung plant für die Zeit der Corona-Krise dahingehend den Erlass eines Gesetzes mit einem mehrmonatigen Sonderkündigungsschutz für gewerbliche und private Mieter. Auch hierzu steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Haedrich, Geiling und Thieme für Ihre Fragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute in dieser Zeit und vor allem, dass Sie gesund bleiben.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir beraten Sie deutschlandweit und stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Steuer- und Wirtschaftskanzlei Kuhlmann
Regierungsstraße 28, 99084 Erfurt

  • Dipl.-Kfm. Volker Kuhlmann, Steuerberater (Kanzleiinhaber)
  • Martin Rudolph, M.A. Staatswissenschaftler, Junior Tax Consultant (Autor)

So erreichen Sie uns:

Email: info@steuerberater-kuhlmann.de
Internet: www.steuerberater-kuhlmann.de
Telefon: 0361/601 29 90

Kanzlei Dr. Haedrich, Geiling & Thieme
(vormals Kanzlei Dr. Jürgen Haedrich)

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E-Mail: info@kanzlei-gt.de
Internet: www.kanzlei-geiling-thieme.de


Die angeführten Erläuterungen haben lediglich informatorischen Charakter, stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und können diese mitnichten ersetzen. Die Informationen sind abstrakt, beziehen sich ausschließlich auf das deutsche Recht und entsprechen dem Rechtsstand des Beitragserstellungsdatums. Für eine konkrete Beratung wird diesseitig die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters empfohlen.