Zum Jahresanfang 2015 sind einige zentrale Neuerungen in Kraft getreten und weitere stehen bereits in den Startlöchern. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten vor.

BAföG-Reform
Der Bund übernimmt die Finanzierung der Förderung nach dem Bundesbildungsförderungsgesetz (BAföG) ab dem 01.01.2015 vollständig und entlastet damit die Länder jährlich um über 1 Mrd. Euro. Ab dem Beginn des Wintersemesters 2016 erfolgt darüber hinaus eine Anhebung der Leistungen nach BAföG um allgemein 7% und für Studenten die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen um 10%.
Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten (allem voran die Mietpreise) an vielen Studienorten ist es jedoch fraglich, ob die unlängst überfällige Anpassung der Leistungen nicht bloß ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt diese Erhöhung einige Jahre zu spät und dürfte nicht mehr als ein reiner Inflationsausgleich seit der letzten BAföG-Erhöhung sein.

Einführung des gesetzlichen Mindestlohns
Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzlicher Mindestlohn von 8,50€ (brutto) pro Stunde. Diese Lohnbasis gilt flächendeckend und alle Arbeitnehmer/innen haben einen Rechtsanspruch darauf.
In einigen Branchen kommen jedoch Übergangsregelungen zur Anwendung, die stufenweise angepasst werden. Für die Anpassung dieser branchenspezifischen Reglungen wurde eine dreijährige Frist, bis zum 31.12.2017, vorgesehen. Von der Übergangsregelung sind vor allem jene Branchen betroffen, in denen der Stundenlohn die Marke von 8,50€ bisher deutlich unterschritten hatte. Die Anwendung der Übergangsreglung kann aber lediglich dann erfolgen, wenn eine Vereinbarung des allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohns realisiert wird. Neben der gestuften Anpassung in einigen Branchen existieren jedoch noch weitere Sonderregelungen. Diese gelten beispielsweis Zeitungsausträger oder Erntehelfer. Auch für Praktikanten greifen Sonderbestimmungen; Pflichtpraktika (in Studium oder Ausbildung) sind vom Mindestlohn ausgenommen, wohingegen dieser Ausschluss bei Orientierungspraktika lediglich für 3 Monate gilt — danach ist der Mindestlohn zu entrichten.

Schuldenfreier Haushalt
Die Bundesregierung hat für 2015 einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der keine Neuverschuldung vorsieht. Dies gelang zuletzt im Jahre 1969.

Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige
Seit dem 01.01.2015 greift die Steuerrechts-Novelle zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige, welche durch das „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ eingeführt wurde. Die Steuerhinterziehung ist und bleibt weiterhin strafbar und auch die Möglichkeit der Rückkehr zur Steuerehrlichkeit wird aufrechterhalten, zukünftig jedoch an deutlich höhere Anforderungen geknüpft.

Senkung des Rentenbeitragssatzes
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde auf 18,7% gesenkt (dies entspricht einer Senkung um 0,2%).

Einführung von Bankenunion und Marktwächtern für den Finanzmarkt
Vor allem in den letzten Jahren mussten Staaten häufig für insolvente Banken in die Presche springen und diese vor dem Bankrott bewahren, um damit gravierende negative Auswirkungen auf den kompletten Finanzsektor (und damit die Wirtschaft), bis hin zum totalen Zusammenbruch, zu verhindern. Da für die Rettung der Banken letzten Endes der Steuerzahler aufkommen musste, wurde nach Möglichkeiten gesucht, um dies zukünftig zu verhindern und den Steuerzahler besser zu schützen. Mit diesem Ziel vor Augen haben die EU-Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen ausgearbeitet, die unter dem Begriff „Bankenunion“ zusammengefasst wurden und als Gesetzespaket am 01.01.2015 in Kraft treten.
Darüber hinaus wurde am Finanzmarkt ein Frühwarnsystem installiert, welches den Einsatz von sogenannten Marktwächtern vorsieht, die aktuelle Entwicklungen analysieren, die Politik auf Fehlentwicklungen hinweisen und Lösungsvorschläge erarbeiten.

Verstärkte Kontrolle von Ratingagenturen
Mit ihren Bewertungen (u.a. Bonitätsbewertung von Staaten) haben Ratingagenturen eine zentrale Machtstellung auf den Finanzmärkten inne. Um diese stärker regulieren zu können und die Gefahr von willkürlicher Einflussnahme einzuschränken, wurde ein Regulierungsgesetz erlassen, welches am 19.12.2014 in Kraft getreten ist.

Grundgesetzänderung zur Unterstützung der Forschung
Eine aus bildungspolitischer Sicht zu begrüßende Änderung wurde vom Bundesrat am 19.12.2014 gebilligt. Durch eine Änderung des Artikel 91b GG wurde für den Bund eine Kompetenzgrundlage zur dauerhaften finanziellen Förderung der Forschung an Hochschulen geschaffen, die am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.

Mietpreisbremse kommt
Die Mietpreisbremse deckelt die rasant ansteigenden Mieten in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10% über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete, welche seitens der jeweiligen Länder ermittelt werden. Damit können zwar bereits bestehende Mietpreise nicht mehr reduziert werden (da der Vermieter nach dem Auszug eines Mieters dessen hohen Mietpreis auch für neue Mietverhältnisse verlangen kann), jedoch wird immerhin die exorbitante Erhöhung der Mietpreise in Ballungszentren eingedämpft. Ausnahmen gelten jedoch für Neubauten und umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen. Ferner gehen die Maklercourtagen auf denjenigen über, der den Makler bestellt und werden nicht mehr zwangsläufig dem Mieter auferlegt. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für die erste Jahreshälfte 2015 geplant.

Erweiterung der Währungsunion
Mit Litauen hat am 01.01.2015 das 19. Land den Euro als Landeswährung eingeführt.