Die Sollversteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) ist ein Begriff des Umsatzsteuerrechts und in § 16 Abs. 1 S. 1 UStG geregelt. Die Sollversteuerung ist abzugrenzen von der Istversteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) und stellt den Standardfall im deutschen Umsatzsteuerrecht dar. Umfasst wird dabei die Entstehung der Steuer mit dem Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

Beispiel: Nach der Rechnungsstellung am 30. September (Rechnungsdatum = Leistungsdatum) über einen Betrag von 119€ entsteht die Umsatzsteuer in Höhe von 19€ im Monat September und ist folglich in der Umsatzsteuervoranmeldung für diesen Monat zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde – der Unternehmer geht gegenüber dem Finanzamt somit in Vorleistung.