Die Position der Bundesregierung zur Regulierung von Kryptowährungen

In einer aktuellen Drucksache (BT-Drucksache 19/2452) hat sich die Bundesregierung mit verschiedenen Fragen rund um das Thema Regulierung von Kryptowährungen befasst.

Die kleine Anfrage umfasste 15 Fragen von Abgeordneten verschiedener Parteien. Die wichtigsten Antworten haben wir nachstehend kurz zusammengefasst.

Frage 1: Wie viele Bitcoins befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Besitz von staatlichen Anlegern der Bundesrepublik Deutschland?
Plant die Bundesregierung eine zeitnahe Veräußerung dieser Bitcoins, wenn
ja, wann und welche?

Antwort: 3,829 (gerundete) Einheiten, keine Veräußerung geplant

Frage 2: Gibt es Gesetzesvorhaben hinsichtlich der Gewinnversteuerung?

Antwort: Die umsatzsteuerliche Besteuerung ist europaweit harmonisiert und wird als ausreichend erachtet. Die ertragsteuerliche Beurteilung wird derzeit mit den obersten Finanzbehörden erörtert. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 3: Mining: Wie ist die umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung?

Antwort: Umsatzsteuer: BMF vom 27.02.2018, siehe unser Artikel: Umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen
Ertragssteuer: derzeit in Bearbeitung

Frage 5: Gibt durch Kryptowährungen Risiken und Gefahren für die Finanzstabilität in Deutschland?

Antwort: Aufgrund der geringen Marktkapitalisierung von „Kryptowährungen“ und den bisher beschränkten Verflechtungen mit dem Finanzsektor sieht die Bundesregierung derzeit keine Risiken für die Finanzmarktstabilität. Die Bundesregierung hält es allerdings für angezeigt, die Risiken auch auf Ebene der G20 weiter zu erörtern und die Entwicklungen genau zu beobachten.

Frage 6: Wie viele Finanzdienstleistungsinstitute handeln nach Kenntnis der Bundesregierung mit Kryptowährungen?

Antwort: 6 Institute

Fragen 7-9: Existieren bekannte Verstöße im Zusammenhang mit Geldwäsche? Wie viele Verfahren wurden eingeleitet? Besteht eine Regelungslücke durch fehlende geldwäscherechtliche Normen?

Antworten: Bis zum Zeitpunkt der Stellungnahme existierten 475 Verdachtsfälle. Bisher gab es keine Einleitung von Verfahren. Eine Gesetzeslücke wird dahingehend verneint, dass bereits jetzt das Geldwäschegesetz (GWG) Anwendung findet, soweit die Nutzung unter Einschaltung von Exchanges/Handelsplätzen erfolgt.
Weitere Regelungen werden derzeit auf EU-Ebene geplant.

Frage 10: Sieht die Bundesregierung aktuell regulatorischen Handlungsbedarf in Bezug auf Kryptowährungen wie Bitcoins, und falls ja, welchen?
Frage 11: Welche Vorschläge und Maßnahmen der Bundesregierung zur bzw. angesichts der Regulierung der digitalen Währung wurden auf dem G-20-Gipfel der Finanzminister im März 2018 besprochen?

Antworten: Die Fragen 10 und 11 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Um die Risiken von „Kryptowährungen“ zu adressieren, gibt es in Deutschland bereits wichtige Vorschriften: So braucht man für den gewerblichen Handel mit „Kryptowährungen“ grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Außerdem müssen in Deutschland ansässige Kryptohandelsplätze dieselben geldwäscherechtlichen Vorschriften befolgen, wie andere Finanzdienstleister – vor allem, was die Identifizierung von Kunden angeht. Auch dies wird von der BaFin überprüft. Inwiefern es im Zuge der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. Geldwäschericht-linie EU/2015/849 noch Regelungsbedarf gibt, wird derzeit geprüft. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass sich die Bundessregierung auf europäischer und internationaler Ebene für einen angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit „Kryptowährungen“ und Token einsetzt. Aufgrund der internationalen Handelbarkeit von Token und der hinter diesen Token stehenden grenzübergreifenden Blockchain-Technologie ist primär ein internationales und europäisches Vorgehen zielführend.
Auf europäischer Ebene befasst sich die Europäische Kommission im Rahmen des am 8. März 2018 veröffentlichten FinTech-Aktionsplans mit sog. Initial Coin Offerings (ICOs). Danach prüft die Europäische Kommission erforderliche Regulierungsmaßnahmen auf EU-Ebene.

Frage 13: Wie schätzt die Bundesregierung die Infrastruktur beim Austausch des Bitcoins bzw. Bitcoin-Automaten ein?

Antwort: Jedes Institut, das eine Erlaubnis für den Eigenhandel (§ 32 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 KWG) hat, hat das Recht innerhalb und außerhalb seiner inländischen Geschäftsstellen Automaten aufzustellen, die den Tausch von Bitcoin in Euro und umgekehrt ermöglichen. Der BaFin ist kein Fallbekannt, dass ein Institut Bitcoin-Automaten aufgestellt hat.

Frage 16: Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzen und Risiken von öffentlichen Digital- oder Kryptowährungen, deren Einführung unter anderem von der schwedischen Zentralbank diskutiert wird?

Antwort: Angesichts einer Vielzahl offener Fragen und erheblicher Risiken bei unklarem Nutzen ist die Ausgabe von digitalem Zentralbankgeld an einen breiten Empfängerkreis für die Eurozone derzeit keine Option. Anders als in Schweden ist in der Eurozone derzeit kein massiver Rückgang der Bargeldnutzung zu verzeichnen.

Frage 17: Welche Anforderungen muss eine öffentliche Digital- oder Kryptowährung nach Ansicht der Bunderegierung erfüllen, um als digitales gesetzliches Zahlungsmittel fungieren zu können?

Antwort: Eine etwaige Entscheidung zur Einführung einer öffentlichen Digitalen Währung müsste im Einklang mit Artikel 128 Absatz 1 und 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union stehen.

Auf die Darstellung der nach unserer Auffassung eher uninteressanten bzw. bereits geklärten Fragen haben wir verzichtet. Sie können diese jedoch in der offiziellen BT-Drucksache unter dem nachstehenden Link abrufen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902452.pdf

Kommentar:

Die Antwort der Bundesregierung verdeutlicht, dass sich die Politik der Thematik rund um
Kryptowährungen und Blockchaintechnologie zwar angenommen hat, diese jedoch keinesfalls
höchste Priorität erfährt. Vor allem aufgrund der – aktuell noch überschaubaren – Größe des
Kryptomarktes sehen die Abgeordneten derzeit keine Bedrohung für die Finanzstabilität.

Größere Regulierungen sind daher in den nächsten Monaten nicht zu erwarten. Insgesamt
macht das Statement der Regierung jedoch deutlich, dass vor allem ICOs kritisch beäugt
werden und zukünftig mit verschärften gesetzlichen Regelungen konfrontiert werden.
Angesichts der Vielzahl an ICO-SCAMs sollte das jedoch keinen Krypto-Investor
verwundern.

Der Begriff „Regulierung“ spaltet die Kryptocommunity und löste in der Vergangenheit
immer wieder Kurseinbrüche aus. Per se sind gut durchdachte Regulierungen jedoch nicht
unbedingt negativ zu werten. Für eine Massenadoption sind sie nach unserer Ansicht sogar
unverzichtbar. Entscheidend ist dabei, dass weder auf nationaler Ebene noch auf Ebene der
EU über das Ziel hinausgeschossen wird und man den Markt totreguliert. Die Folge wäre die
massenhafte Abwanderung von Krypto-Startups in Regionen auf diesem Planeten, die der
Thematik offener gegenüberstehen.