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Zulässigkeit und Risiken bei Verträgen mit der eigenen Gesellschaft

Zur Zulässigkeit und den Risiken von Verträgen seitens Gesellschaftsorganen mit der eigenen Gesellschaft Sobald einflussreiche Organe einer Gesellschaft (z.B. Gesellschafter, Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder, aber auch ihnen nahestehende Personen) mit dem eigenen Unternehmen Verträge abschließen, läuten bei jedem Finanzbeamten die Alarmglocken. Die Gestaltungspraxis derartiger vertraglicher Konstrukte hatte in der Vergangenheit häufig ein Ziel: eine verdeckte Gewinnausschüttung...     Weiterlesen »