Dienstleistungsübersicht

Nachstehend finden Sie eine Übersicht unserer Beratungsdienstleistungen.
Tätigkeiten, die nach den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes ausschließlich durch die in § 3 StBerG genannten Berufsgruppen erbracht werden dürfen, werden nicht durch uns sondern durch Steuerberater und Rechtsanwälte realisiert.

Steuerberatung und Steuererklärungen für Privatpersonen

Unser Leistungsspektrum im Bereich der Steuerberatung für Privatpersonen können Sie der nachfolgenden Aufstellung entnehmen:

  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen und einheitlich und gesonderten Feststellungserklärungen
  • Erstellung von Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen
  • Individuelle Beratung
  • Steuerplanung und Steuergestaltung
  • Finanz- und Vermögensplanung
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung und vor den Finanzgerichten

Für Privatpersonen steht regelmäßig die Erstellung der Einkommensteuererklärung im Fokus des Interesses. Dies übernehmen wir gern für Sie.

Unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Rentner sind, Beteiligungen an Gesellschaften halten oder Immobilien vermieten. Durch laufende Fortbildungen haben unsere Mitarbeiter die neusten Gesetzesänderungen im Blick und stets die optimale Beratung für Sie parat.

Die Erstellung Ihrer Steuererklärung stellt jedoch lediglich das Endprodukt eines Beratungsprozesses dar, indem wir Ihnen durch individuelle Beratung konkrete Einsparmöglichkeiten aufzeigen. Die Steuerplanung und Gestaltungsberatung steht bei uns im Vordergrund und ermöglicht es Ihnen frühzeitig, auf Gesetzesänderungen zu reagieren und die steuerlichen Gestaltungsspielräume optimal auszunutzen.

Wir bieten Ihnen einen kompletten Allround-Service von der individuellen Steuerberatung über die Erstellung der Steuererklärung, einer anschließenden Prüfung Ihrer Steuerbescheide bis hin zur Vertretung Ihrer Rechte gegenüber der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten.

Auch in Fragen zur Erbschaft und Schenkung sowie der Planung von vorweggenommenen Erbfolgen und Generationswechseln sind Sie bei uns in sicheren Händen. Wir beraten Sie vorab, berechnen die Erbschafts- und Schenkungssteuer und erstellen Ihre Erbschaftssteuererklärung.

Steuerberatung und Steuererklärungen für Unternehmen und Vereine

Im Bereich der Steuerberatung für Unternehmen und Vereine bieten wir Ihnen das nachfolgende Leistungsspektrum:

  • Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen für Unternehmen aller Rechtsformen (Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung)
  • Betriebliche Steuerplanung und Steuergestaltungsberatung
  • Existenzgründungsberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Unternehmensnachfolge
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Vertretung vor Behörden und Finanzgerichten

Zu den Hauptaufgaben des Steuerberaters zählen vor allem die Erstellung der betrieblichen und privaten Steuererklärungen, die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die Aufdeckung und Realisierung von Gewinnpotentialen für die Mandanten. Durch die Gestaltungsberatung werden für jeden Mandanten individuelle Möglichkeiten und Perspektiven für eine optimale Steuergestaltung ermittelt und nach einer fundierten Analyse rechtssicher umgesetzt.

Die Komplexität des deutschen Steuerrechts nimmt nicht zuletzt durch die fortschreitende Globalisierung stetig zu. Grenzübergreifende Steuerfragen beschäftigen dabei ganze Steuerabteilungen in Unternehmen und sind aus dem Alltag einer Steuerkanzlei nicht mehr wegzudenken. Die steuerlichen Rahmenbedingungen ändern sich durch die nationale und internationale Gesetzgebung und die jeweilige Rechtsprechung nahezu wöchentlich, was wiederum die Unternehmen vor eine große Herausforderung stellt.

Der Steuerberater navigiert Sie sicher durch den Paragraphendschungel.

Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft (GbR, KG, OHG), GmbH oder Aktiengesellschaft, wir beraten Sie vollumfänglich von der Existenzgründung bis zur Unternehmensnachfolge. Auch Genossenschaften, Stiftungen und Vereine zählen zu unseren Mandanten, sodass wir Ihnen ein breites Spektrum an Erfahrungswerten bieten können.

Basierend auf einer vorausschauenden Steuerberatung lässt sich die Steuerbelastung Ihres Unternehmens optimieren und vorab planen, sodass Sie von plötzlichen unverhofft hohen Steuerzahlungen verschont bleiben und stets einen Überblick haben, wie viele finanzielle Mittel tatsächlich für Investitionen in das Wachstum Ihres Unternehmens bereitstehen. Langjährige Erfahrungen und branchenspezifisches Wissen unserer Steuerkanzlei fließen dabei in die individuellen Lösungen für eine optimale Steuerstrategie unserer Mandanten ein.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie ebenfalls bei Betriebsprüfungen, nehmen an den Prüfungsbesprechungen teil, prüfen die Berichte und vertreten Sie vor den Finanzbehörden sowie dem Finanzgericht.

Jahresabschlüsse und Einnahme-Überschuss-Rechnungen

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung bieten wir Ihnen das nachfolgende Leistungsspektrum:

  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses in der gesetzlich vorgeschriebenen Form
  • Erstellung der jährlichen Steuerbilanz (E-Bilanz) oder Überleitungsrechnung
  • weitere Steuerbilanzen (Sonder- und Ergänzungsbilanzen)
  • Erstellung und Pflege des Anlageverzeichnisses
  • Bilanzbericht
  • Erstellung von Bilanzen zu besonderen Anlässen: Eröffnungs-, Zwischen- und Aufgabebilanzen
  • Offenlegung und Hinterlegung beim Bundesanzeiger
  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Erstellung von Mehrjahresvergleichen
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen

Der Jahresabschluss/die EÜR schließen die Buchhaltung des Geschäftsjahres ab und bieten dem Unternehmer einen optimalen Überblick über die Vermögens- und Finanzlage und den Erfolg seines Unternehmens. Inhaltlich besteht der Jahresabschluss in der Regel aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die gegebenenfalls um einen Anhang und einen Lagebericht ergänzt werden müssen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses finden sich im Handelsgesetzbuch sowie in rechtsspezifischen Gesetzen (GmbHG, AktG, GenG, etc.). Dort ist auch geregelt, wer zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet ist und für wen größenabhängige Erleichterungen möglich sind.

Für steuerliche Zwecke verweist die Abgabenordnung hinsichtlich der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ebenfalls auf das Handelsgesetzbuch.

Zu unterscheiden ist der Jahresabschluss von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die regelmäßig von Kleinunternehmern, kleinen Gewerbetreibenden und Freiberuflern zu erstellen ist.

Die Buchhaltung als Basis aussagekräftiger Jahresabschlüsse

Eine ordnungsgemäße Buchhaltung stellt das Fundament eines aussagekräftigen Jahresabschlusses dar. Im kompletten Geschäftsjahr wird dem Unternehmer ein fundierter Überblick über die Geschäftslage ermöglicht, sodass dieser bereits unterjährig gegebenenfalls notwendige Anpassungen vornehmen kann, um seine wirtschaftlichen Ziele zu erreichen und seine Unternehmensstrategie zu optimieren. Nach Abschluss der Buchführungsarbeiten sind für die Erstellung des geforderten Jahresabschlusses zudem weitere wichtige Vorarbeiten notwendig. Ein Anlagenverzeichnis wird erstellt, das Auskunft über die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren kumulierte Abschreibungen, die Anschaffungskosten sowie einen Überblick über Zugänge und Abgänge bietet. Darüber hinaus werden Forderungen geprüft und bewertet sowie Verbindlichkeiten erfasst und Rückstellungen gebildet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Unternehmenserfolg des laufenden Geschäftsjahres wieder.

Der Jahresabschluss liefert dem Unternehmer die nötigen Erkenntnisse, um seine Unternehmensstrategie optimal auszurichten, negativen Entwicklungen gegenzusteuern und positive Entwicklungen voranzutreiben.

Wir unterstützen Sie dabei!

Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung

Im Rahmen der Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung bieten wir Ihnen die nachstehenden Leistungen:

  • Erstellung der Buchhaltung und der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Anlagenbuchführung
  • Erstellung der Lohnbuchhaltung (auch Baulohnabrechnung)
  • Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
  • Optimierung der Personalkosten
  • Unterstützung bei der Einrichtung eines eigenen Buchhaltungssystems
  • Betreuung im Rahmen von Betriebsprüfungen
  • Onlinekorrespondenz via „Unternehmen online“

Im laufenden Geschäftsjahr liefert die Buchhaltung dem Unternehmer die nötigen Informationen, um jederzeit eine schnelle Kurskorrektur vornehmen zu können und positive Entwicklungen zu intensivieren. Sie ist damit ein wichtiges Instrument für die Selbstinformation.

Die Buchhaltung umfasst dabei weitaus mehr als das Erfassen und Buchen von Belegen. Durch die regelmäßigen Auswertungen unterstützt sie den Unternehmer bei seinen Entscheidungen und entlastet ihn zugleich, damit er sich auf sein Kerngeschäft fokussieren kann.

Da der Staat selbst kleinen Unternehmen in einem nie gekannten Ausmaße bürokratische Verpflichtungen aufbürdet, ist die gesetzeskonforme Rechtsanwendung nur durch ein hohes Maß an Fachwissen möglich. Die Anforderungen an die Qualität und Komplexität der Buchführung wachsen dabei stetig und elektronische Kontrollmeldungen, häufige Überprüfungen durch Steuerprüfer, durch die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaft gehören zum Alltag.

Wir übernehmen für Sie die komplette Buchhaltung, angefangen von der Kontierung über die Auswertung bis hin zur Kontrolle. Wir erstellen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen pünktlich, übermitteln diese an das Finanzamt und entlasten Sie von dem bürokratischen Aufwand.

Vertretung bei Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Da das deutsche Steuerrecht eine hochkomplexe Rechtsmaterie ist, die sich zudem nahezu wöchentlich ändert, läuft leider nicht immer alles wie gewünscht. Wem es nicht möglich ist, sich permanent mit steuerlichen Angelegenheiten zu beschäftigen, der verpasst schnell die ein oder andere Neuregelung. Die Meinungen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen gehen hierbei oftmals auseinander. Wir schöpfen für Sie jedes Rechtsmittel aus und begleiten Sie darüber hinaus in Betriebsprüfungen, Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitensachen.

Wir vertreten Sie steuerlich in:

  • Rechtsmittelverfahren: Finanzamt, Finanzgericht und Bundesfinanzhof (BFH)
  • Betriebsprüfung: Finanzamt, Sozialversicherungsträger
  • Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitensachen, Steuerfahndung
  • Steuerliche Selbstanzeige
  • Insolvenz, Liquidation

Durch unsere Beauftragung übernehmen wir für Sie die kompletten steuerlichen Angelegenheiten von der präventiven Beratung, über die Stellung von Anträgen, die Korrespondenz mit den Finanzbehörden sowie für den Fall der Fälle auch die Vertretung im Einspruchs- und Klageverfahren.