Entwurf des BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen

Nach jahrelangem Warten ist es nun fast soweit: Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen! Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht, dessen Inhalte sich nach Informationen aus Fachkreisen derzeit in der Verbandsanhörung, sozusagen auf der Zielgerade, befinden. Wie diesseitig bereits vermutet, sorgt das Schreiben (im Entwurfsstadium) jedoch zum Teil für mehr Rechtsunsicherheit als es letztlich beseitigt. Die Finanzverwaltung versucht mit allen Mitteln sämtliche Kryptosachverhalte der Besteuerung zu unterwerfen, schoss dabei an einigen Stellen jedoch über das Ziel hinaus und behalf sich – zum Teil trotz Ermangelung einer entsprechenden Gesetzesgrundlage – mit eine Reihe gesetzlich nicht gedeckter Fiktionen, die letztlich vom Bundesfinanzhof (BFH) oder dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu korrigieren sein werden. Das BMF-Schreiben bestätigt in vielen Punkten immerhin die bereits bestehende Rechtsauffassung der Beraterschaft und entfaltet eine Bindungswirkung für alle Finanzämter in Deutschland, was zumindest die Problematik der unterschiedlichen Besteuerungsansätze der Finanzämter (zum Teil innerhalb desselben Bundeslandes) beseitigen sollte.  Nachstehend haben wir die zentralen Inhalte des Entwurfs für Sie zusammengefasst. Wirtschaftsgutbegriff und Bewertung Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass jede Kryptowährung ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellt, das bei der Anschaffung mit dem Marktkurs z.B. von mehreren verschiedenen Krypto-Exchanges zu bewerten ist. Man schließt sich damit dem FG Berlin-Brandenburg an, dessen unkritische Betrachtung in der Fachliteratur jedoch bereits als unzureichend hervorgehoben wurde. Das FG Nürnberg hatte in dieser Rechtsfrage zudem bereits eine abweichende Auffassung vertreten. Die Frage ob Kryptowährungen ein Wirtschaftsgut darstellen ist von zentraler Bedeutung, da § 23 Abs. 1. S. 1 Nr. 2 EStG von „Anderen Wirtschaftsgütern“ spricht und die Finanzämter die Besteuerung des Handels von Kryptowährungen auf diese Norm stützen. Wären Kryptowährungen nicht als Wirtschaftsgut zu klassifizieren, dann wären sämtliche Versuche der Finanzämter eine Besteuerung des Handels über diese Gesetzesgrundlage vorzunehmen nicht verfassungskonform und damit nichtig. Da hier enormes Steuersubstrat auf dem Spiel steht, konnte die Auffassung der Finanzverwaltung lediglich so ausfallen. Letztlich sollten hier die verfahrensrechtlich gebotenen Schritte eingeleitet werden bis das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache geurteilt hat. Wir haben diese Thematik bereits ausführlich in unserem Artikel „Besteuerung von Kryptowährungen verfassungswidrig?“ erläutert. Veräußerung von Kryptowährungen im Privatvermögen (§ 23 EStG) In diesem Bereich gibt es kaum Veränderungen. Die bisherige Besteuerungspraxis – die Sie unserem Artikel „Kryptowährungen und Steuern“ entnehmen können – bleibt bestehen (Haltefrist, 600 EUR Freigrenze, etc.).  Bewertungsvereinfachungsverfahren Als Bewertungsvereinfachungsverfahren nennt das BMF-Schreiben explizit die FiFo-Methode (First In First Out), verweist jedoch auch darauf, dass eine Einzelbewertung grundsätzlich möglich sei. Depottrennung Konsequent ist die analoge Anwendung der Depottrennung auf Kryptoassets. Das Steuerrecht kennt diese Regelung schon aus dem Bereich des Aktienhandels und das BMF bestätigt damit unsere Rechtsauffassung, dass jede Wallet (egal ob Exchange, Paperwallet oder Hardwarewallet) als eigenständiges Depot angesehen werden kann, für das folglich eine eigenständige FiFo gilt – es lassen sich somit „Hodlbestände“ sauber von „Tradingbeständen“ trennen. Mining – Abgrenzung zwischen Gewerbe (§ 15 EStG) und privater Vermögensverwaltung (§ 22 Nr. 3 EStG) Die Finanzverwaltung ordnet das Mining von Kryptowährungen (allerdings widerlegbar) grundsätzlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu. Wie bisher kann man … Entwurf des BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen weiterlesen