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Vermietung

Wer den Makler bestellt, der zahlt! Das Bestellerprinzip im Mietrecht

Seit dem 01.06.2015 ist das „Bestellerprinzip“ im deutschen Recht verankert und sorgte bereits seit Wochen für rauchende Köpfe bei Vermietern und der gesamten Maklerbranche.Die durch das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung eingeführten Neuerungen haben zur Folge, dass zukünftig derjenige die Maklergebühren trägt, der dessen Dienste in Auftrag gegeben hat. Explizit besagt § 2 Abs. 1a WoVermRG „Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den...     Weiterlesen »