Kreditinstitute müssen bis zu 10 Milliarden Euro unberechtigt einbehaltener Bearbeitungsgebühren zurückzahlen.

Nach den Urteilen des Bundesgerichthofes vom 28.10.2014 können Bankkunden unzulässige Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite selbst dann noch zurückfordern, wenn diese in dem Jahr 2004 und in den Folgejahren von der Bank vereinnahmt worden sind. Die Verjährung droht jedoch kalendertäglich und vielfach zum 31.12.2014.

Verjährung-Bearbeitung-Gebühr-Kredit-Darlehen

Jahrelang haben Banken und Sparkassen beim Abschluss von Krediten zu Unrecht Gebühren von ihren Kunden verlangt. Nach langem Rechtsstreit entschied der Bundesgerichtshof im Mai 2014, dass die Kreditbearbeitung Sache der Kreditinstitute ist und keine Dienstleistung, die sich diese von ihren Kunden extra bezahlen lassen dürfen. Die Kreditbearbeitungsgebühren kann der Kunde daher zurückfordern. Wer einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, sollte seine Unterlagen dahingehend auf die Worte Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsentgelt oder Ähnliches durchsuchen.

Oft verweigerten die Banken und Sparkassen dennoch eine Rückzahlung bei Krediten, welche vor dem Jahr 2011 ausgezahlt wurden, indem eine vermeintliche Verjährung eingewendet wurde. Mit den grundlegenden Urteilen vom 28.10.2014 entschied nun der Bundesgerichtshof, dass selbst solche Rückforderungsansprüche noch nicht verjährt sind, die nach dem Jahr 2004 oder im Jahr 2004 vor weniger als 10 Jahren entstanden sind. Schätzungsweise 10 Milliarden Euro an insoweit unberechtigt eingeforderten Bearbeitungsgebühren können somit von den Kunden zurückgefordert werden.

Umfasst sind hiervon Konsumentenkredite. Aber auch Kunden, die einen Immobilienkredit oder ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgeschlossen haben, stehen möglicherweise Rückzahlungsansprüche zu. Diese Frage ist derzeit noch strittig. Hier wird jedoch mit einer höchstrichterlichen Klärung im Jahr 2015 gerechnet.

Zu beachten ist jedoch, dass auch nach der aktuellen Rechtsprechung viele Ansprüche auf Rückzahlung kalendertäglich und vielfach bis zum 31.12.2014 endgültig verjähren. Es gibt hier zwei relevante Verjährungstatbestände. Einmal die kenntnisabhängige 3-jährige Verjährungsfrist und einmal die absolute – kenntnisunabhängige – 10-jährige Verjährungsfrist. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt für alle Kunden zu laufen mit der sich im Laufe des Jahres 2011 sich herausbildenden gefestigten oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zu den Rückzahlungsverpflichtungen der Banken und Sparkassen bei Bearbeitungsgebühren. Dies bedeutet, dass alle Kreditbearbeitungsgebühren, welche in dem Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2011 von der Bank vereinnahmt worden sind, bis einschließlich 31.12.2014 verjähren. Bei den Kreditbearbeitungsgebühren, die in 2004 von der Bank vereinnahmt worden sind, greift die 10-jährige absolute Verjährungsfrist kalendertäglich (Beispiel: Eine Kreditbearbeitungsgebühr wurde am 04.11.2004 von der Bank vereinnahmt; dann ist der Rückforderungsanspruch am 05.11.2014 verjährt).

Was ist den Kunden zu raten:

Die Ansprüche auf Rückzahlung sind gegenüber den Banken und Sparkassen mit Fristsetzung geltend zu machen. Hierfür können Sie ein Schreiben verfassen, in welchem Sie Ihr Anliegen vortragen und dem jeweiligen Empfänger – unter Angabe der notwendigen Randinformationen (z.B. Vertragsnummer, Datum des Vertragsdokuments, Höhe Ihrer Forderung, etc.) – eine mindestens zweiwöchige Frist setzen, in der er das Geld auf Ihr Konto erstatten soll. Im Falle der Ablehnung oder des ergebnislosen Ablaufens der Frist sind gegebenenfalls unter anwaltlicher Zuhilfenahme gerichtliche Schritte anzudrohen und notwendigenfalls einzuleiten. In jedem Fall sind rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten. Dies geschieht etwa durch die rechtzeitige Einreichung eines Mahnantrages oder einer Klage. Das Anspruchsschreiben des Kunden an das Kreditinstitut an sich hemmt die Verjährung hingegen nicht.

Falls Sie eine Mustervorlage bevorzugen, finden Sie unter dem nachfolgenden Link eine Sammlung von Textvorlagen der Stiftung Warentest. Wählen Sie das für Ihren Sachverhalt passende Muster aus und vervollständigen Sie dieses mit den notwendigen Informationen.

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