Gute Nachrichten aus dem Bereich der Förderung/Finanzierung

Nachdem es lange unklar blieb, was nach dem Auslaufen des Förderprogrammes „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) kommt und keine Bekanntgabe neuer Maßnahmen erfolgte, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Laufzeit der bestehenden Förderung nochmals bis zum 30.04.2015 verlängert.

Was ist das Gründercoaching Deutschland?

Das Gründercoaching Deutschland ist ein Förderprogramm für Existenzgründer, welches von der KFW Aufbaubank zur Verfügung gestellt wird.

Welche Vorhaben sind förderfähig?

Gefördert werden können Beratungs- und Coachingmaßnahmen (beispielsweise Existenzgründungsberatungen durch Unternehmensberater, Steuerberater oder Rechtsanwälte) in der Start- und Gründungsphase, welche wirtschaftliche, finanziell und organisatorische Fragen umfassen.

Als Beispiel sind hier anzuführen:

  • Beratung bei der Erstellung und Optimierung Ihres Businessplans
  • Entwicklung eines Controllingsystems
  • Hilfe bei Finanzierungsfragen und Vorbereitung von Gesprächen mit der Bank
  • Erstellung von Marktanalysen
  • Optimierung des Personalwesens und Erstellung von Vertriebskonzepten

Was bedeutet die zeitliche Begrenzung „Start- und Gründungsphase“ in Zahlen?

Die Förderung kann bis zu 5 Jahre nach der Gründung in Anspruch genommen werden.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer.

Wer und was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht förderfähig sind Existenzgründungen, die überwiegend den Branchen Unternehmensberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder der landwirtschaftlichen Primärerzeugung (wie Fischerei und Aquakultur) zugeordnet sind. Darüber hinaus kann das Förderprogramm auch nicht von Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz in Anspruch genommen werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten (z.B. solche mit bereits gestelltem Insolvenzantrag) oder Unternehmensstandorte, die sich nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden.

Als Beispiel für nicht förderfähige Vorhaben sind zu nennen:

  • Beratung vor der Gründung
  • Rechts- und Steuerberatung sowie Versicherungsfragen, wenn darin der überwiegende Beratungsinhalt liegt und nicht — wie vom GCD intentioniert — auf der Existenzgründung
  • Erstellung von Verträgen und Jahresabschlüssen sowie Buchführungsarbeiten
  • Marketingmaßnahmen wie die Erstellung und Gestaltung von Werbematerialien und Internetseiten

Wie hoch ist die Förderung?

Das vertraglich vereinbarte Netto-Beratungshonorar darf in der Summe 6.000€ nicht überschreiten.
Der bezuschusste Anteil dieses Betrages beträgt:

  • 75% in den neuen Bundesländern
  • 50% in den alten Bundesländern (inklusive Berlin)

Muss das Fördergeld zurückgezahlt werden?

Nein, die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist daher nicht an Rückzahlung (wie es beispielsweise bei einem Bankdarlehen wäre) gekoppelt!

Fazit:

Die Verlängerung des Förderprogrammes „Gründercoaching Deutschland“ ist zu begrüßen, da hierdurch eine Förderungslücke für Existenzgründungen vermieden wird und am Ende der Frist hoffentlich neue Programme zur Verfügung stehen, die Gründerinnen und Gründer in der Anlaufphase unter die Arme greifen und damit nachhaltig den hohen Standard des Wirtschaftsstandortes Deutschland erhalten.

Wer die angeführten Anforderungen erfüllt, sollte sich die Chance nicht entgehen lassen.